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   LG Bonn, 20.12.2002 - 1 O 24/02   

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LG Bonn, 20.12.2002 - 1 O 24/02 (https://dejure.org/2002,37827)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.12.2002 - 1 O 24/02 (https://dejure.org/2002,37827)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 1 O 24/02 (https://dejure.org/2002,37827)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 191/05

    Bindung des Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung

    Denn die Klägerin konnte von den Beklagten wegen Bindung an die von ihr unter dem 05.10.2001 erteilte Schlussrechnung lediglich noch 6.227,53 Euro verlangen; nach mit Schriftsatz vom 06.09.2004 erklärter Aufrechnung mit Kostenerstattungsansprüchen der Beklagten aus dem Verfahren 1 O 24/02 LG Aachen, die sich einschließlich Zinsen unstreitig auf 1.163,09 Euro belaufen, verbleibt daher lediglich noch der von den Beklagten zuletzt anerkannte Betrag zuzüglich weiterer 0, 28 Euro, die sich im Zuge einer Nachberechnung des insoweit mit einem Rechenfehler behafteten Hinweisbeschlusses des Senats vom 23.05.2006 ergeben haben.

    Hier sind zwar die Baukosten höher ausgefallen als ursprünglich veranschlagt; indes hat die Klägerin später auch noch in Kenntnis der gestiegenen Baukosten an der Pauschalhonorarvereinbarung festgehalten, indem sie ihre Schlussrechnung vom 5.10.2001 - eine solche liegt hier unzweifelhaft vor, da die Klägerin die Rechnung nicht nur ausdrücklich als Schlussrechnung bezeichnet hat, sondern mit ihr auch ihre Leistungen ersichtlich abschließend berechnen wollte, vgl. BGH, Urt. v. 05.11.1992, BGHZ 120, 133 ff. - auf deren Grundlage erstellt und auch im Verfahren LG Aachen 1 O 24/02, OLG Köln 3 U 168/02 nur das vereinbarte Pauschalhonorar geltend gemacht hat (vgl. zu einer gleich gelagerten Sachverhaltsgestaltung OLG Köln, Urt. v. 25.09.1998, NJW-RR 1999, 1109 ff.).

    Die Beklagten haben mit Schriftsatz vom 06.09.2004 die Aufrechnung mit Kostenerstattungsansprüchen aus dem Verfahren LG Aachen 1 O 24/02 erklärt, § 388 BGB.

  • OLG Köln, 12.03.2004 - 2 U 24/03

    Wiedereinsetzungsfrist nach Verweigerung der PKH

    Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Dezember 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 24/02 - wird als unzulässig verworfen.

    Der Antrag des Klägers vom 4. Dezember 2003 auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen das am 20. Dezember 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 24/02 - wird abgelehnt.

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